Memo 01 / 2016Versicherung, Flugtage und Gastfliegen
Werte Vereinskollegen!
Angeblich sagte die Tante Jolesch: "Gott mag abhüten vor allem was no a
Glick is!"
Es war noch ein Glück, dass durch ein Missgeschick am Boden, eine große
Luftschraube nur einen großen - teuren Segler buchstäblich gehäckselt hat.
Dem das Missgeschick passiert ist, - der war versichert!
Zur Versicherung jedes einzelnen Mitgliedes:
- Nur die gültige Versicherung durch den Aeroklub ist bei uns zugelassen!
- Wer nicht versichert ist, darf nicht fliegen.
Wer trotzdem fliegt und wir erwischen ihn, auch wenn es später ist, fliegt raus aus dem Verein (ohne weitere Diskussion)
- Jeder ist selbst verantwortlich, für die gültige Versicherung.
Es ist leider nicht mehr möglich dies zeitgerecht zu kontrollieren. Wir wissen bei einigen erst am Jahresende ob sie versichert waren oder nicht!
- Jede andere Versicherung ist im Schadenfall durch ein Modellflugzeug wertlos!
- Gastflieger müssen eine gültige Aeroklubversicherung haben. Eine Gastflugerlaubnis kann nur der Obmann (dzt. Neumeister) erteilen, ist der nicht verfügbar, der Stellvertreter (dzt. Königstedt).
Einzige Ausnahme: Dem Organisator/Verantwortlichen - er wird bei Anwesenheit, am 1.ten Klubabend im Jänner für den jeweiligen Seglertag, Hubschraubertag, Sommerfest, Saison an/abfliegen ernannt - wird das Recht erteilt nur für diesen einen Tag in Rücksprache mit dem Obmann, Gäste einzuladen. Findet sich Ende Jänner kein Organisator, entfällt der jeweilige Flugtag im Vereinsjahr! Die FPO ist strikt einzuhalten!
- Eine Gastflugerlaubnis für private Zwecke - privatem Nutzen, wird nicht erteilt, denn das Risiko für den Verein ist aufgrund unserer speziellen Lage nicht vertretbar.
Glück ab, gut Land
Der Vorstand des MFC Concorde NÖ
Ps: Als Anlage ein Beispiel - die Versicherung will im Schadenfall
Originalrechnungen sehen!! Also möglichst Rechnungen aufheben.
Die Helvetia Versicherung benötigt bitte noch folgende Unterlagen:
· Anschaffungsrechnung (alte) von der "alten"/ nun beschädigten Fernsteuerung
· Preis der Antenne (wenn ersetzbar)
· Anschaffungsrechnung (alte) des "alten" nun beschädigten Flugmodells
· zu erwartende Reparaturkosten des Modells
Wir bitten höflichst um Zusendung der benötigten Unterlagen
an unsere Kanzlei (per Mail, Fax oder am Postwege).
Vielen Dank.