Memo 02 / 2016 Ergänzung FPO bezüglich Segelschlepp und Kurzinfo
Liebe Kollegen!
Ähnlich wie damals bei der Hubiprobezeit haben wir jetzt auch beim Segelschlepp die notwendige Erfahrung gesammelt um diese Tätigkeit so im Klub auszuüben, dass niemand besonders gestört wird und keiner zu kurz kommt.
Deshalb hat der gesamte Vorstand folgende Ergänzung bezüglich Segelschleppbetrieb zur FPO beschlossen.
- Der Vorstand ernennt einen " Schleppchef" bis auf weiteres, dieser ist verantwortlich für die Klubschleppmaschine und deren Betrieb. Ohne sein Wissen wird die Klubmaschine nicht in Betrieb genommen!
- Nur der Schleppchef erteilt, wenigen geschulten Piloten, die Flugerlaubnis mit der Klubmaschine. Die Maschine steht nur Vereinsmitgliedern und für Vereinsevents zur Verfügung und darf den Platz nicht verlassen .
- Wird die Klubmaschine für Segelschlepp in Betrieb genommen, müssen alle Vereinsmitglieder auf dem Schleppverteiler per Mail und oder SMS 24 Stunden vorher informiert werden. Privatissima sind verboten.
- Der Schleppbetrieb wird aus Spenden finanziert. Dafür ist eine eigene Kasse einzurichten, welche der Schleppchef verwaltet.
- Investitionen jeglicher Art, müssen wie immer vom Vorstand genehmigt werden. Mehr als 2 dedizierte Segelschlepptage pro Saison sind nicht möglich. Die FPO ist strikt einzuhalten!
Allgemeines zum Schleppbetrieb:
Sind mehr als drei Schleppsegler am Platz in Betrieb, muss ein Betriebsleiter ernannt und mit gelber Weste in Aktion treten. Diese Weste befindet sich in der Hütte.
Der Betriebsleiter ist für die Koordination von Schleppgespannen - speziell Starts und Landungen - mit den anderen Piloten am Platz verantwortlich.
Der Schleppbetrieb ist immer so zu organisieren, dass auch andere Mitglieder genügend Raum für ihre Modellflugtätigkeiten am Platz, welcher Art auch immer, haben.
Bis auf weiteres ist wie mit Ihm besprochen, Reinhard Jakob - Schleppchef!
Für den Vorstand
Ernst Neumeister, Obmann