Memo 02 / 2016 Ergänzung FPO bezüglich Segelschlepp und Kurzinfo

Liebe Kollegen!

Ähnlich wie damals bei der Hubiprobezeit haben wir jetzt auch beim Segelschlepp die notwendige Erfahrung gesammelt um diese Tätigkeit so im Klub auszuüben,  dass niemand besonders gestört wird und keiner zu kurz kommt.

Deshalb hat der gesamte Vorstand folgende Ergänzung bezüglich Segelschleppbetrieb zur FPO beschlossen.

- Der Vorstand ernennt einen  " Schleppchef"  bis auf weiteres, dieser ist  verantwortlich für die Klubschleppmaschine und deren Betrieb. Ohne sein Wissen wird die Klubmaschine nicht in  Betrieb genommen!

- Nur der Schleppchef  erteilt,  wenigen geschulten  Piloten, die Flugerlaubnis  mit der Klubmaschine. Die Maschine steht nur  Vereinsmitgliedern und für Vereinsevents  zur Verfügung und darf den Platz nicht verlassen .

- Wird die Klubmaschine für Segelschlepp  in Betrieb genommen, müssen alle Vereinsmitglieder auf dem  Schleppverteiler  per Mail und oder SMS  24 Stunden vorher  informiert werden. Privatissima sind verboten.

- Der Schleppbetrieb wird aus Spenden finanziert. Dafür ist eine  eigene Kasse einzurichten, welche der Schleppchef verwaltet.

-  Investitionen jeglicher Art,  müssen wie immer  vom Vorstand genehmigt werden. Mehr als 2 dedizierte  Segelschlepptage pro Saison  sind nicht möglich.  Die FPO ist  strikt einzuhalten!


Allgemeines zum Schleppbetrieb:

Sind mehr als drei  Schleppsegler am Platz in Betrieb, muss ein Betriebsleiter ernannt und mit gelber Weste in Aktion treten. Diese Weste befindet sich in der Hütte.

Der Betriebsleiter ist für die Koordination von Schleppgespannen - speziell Starts und Landungen - mit den anderen Piloten am Platz  verantwortlich.

Der Schleppbetrieb ist immer so zu organisieren, dass auch andere Mitglieder genügend Raum für ihre Modellflugtätigkeiten am Platz,  welcher Art auch immer, haben.

Bis auf weiteres ist wie mit Ihm besprochen,  Reinhard Jakob  - Schleppchef!

Für den Vorstand

Ernst Neumeister, Obmann