Hallo liebe Kollegen,
aufgrund der Lockerungen der COVID-19 bedingten Ausgangsbeschränken dürfen wir unserem Hobby, eingeschränkt aber doch, mit 7.12.2020 wieder nachgehen.
Allerdings müssen wir uns an folgende Vorgaben halten:
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Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, „bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt“, betreten werden.
Das bedeutet, dass nur Sportausübende, (das sind im Modellflugsport die Piloten) das Flugfeld bzw. die Sportstätte überhaupt betreten dürfen.
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Zuschauer und Besucher müssen sich außerhalb des Flugfelds bzw. der Sportstätte aufhalten!
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Während des Aufenthalts im Flugfeld- bzw. Sportstättenbereich ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
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Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte (z.B. die Clubhütte) dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist, und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und pro Flugsportler 10 m2 Raum zur Verfügung stehen.
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Nach Beendigung der flugsportlichen Aktivitäten ist der Flugfeld- bzw. Sportstättenbereich sofort zu verlassen.
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Alle (auch flugsportliche) Veranstaltungen sind für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung untersagt, ausgenommen Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger.
So wie es aktuell aussieht, werden wir unsere Generalversammlung nicht vor Ende Jänner 2021 abhalten können.
Wir geben Euch dazu, wie schon angekündigt, auf alle Fälle rechtzeitig und mit mindestens 14 Tagen Vorlaufzeit Bescheid.
Haltet die Ohren steif und schaut auf Eure aller Gesundheit!
Schönen Gruß,
Harald & Hannes